Blattläuse an Sellerie (Knollen)

So erkennt ihr den Befall:

  • Die Blätter sind eingerollt oder gekräuselt. Bei starkem Befall werden sie gelb und sterben ab.
  • Befallene Pflanzenteile sind oft klebrig.
  • Auf den Blättern kann ein schwarz-grauer Belag (Rußtau) auftreten.
  • Unter den Blättern und an den Triebspitzen eures Knollen-Selleries findet ihr gelbe, grüne, schwarze oder graue, länglich-ovale Tiere. Oft sitzen sie dicht an dicht. Im Sommer treten auch geflügelte Blattläuse auf.
  • Auf dem Laub sind weiße Blattlaushüllen erkennbar, die bei der Häutung der Insekten entstehen.

In den Herzblättern von Sellerie findet man bei einem Befall besonders viele Blattläuse. Sie überwintern als Ei an Gehölzen.

Blattläuse

Blattläuse an Sellerie (Knollen) vorbeugen

  • Fördert natürliche Fressfeinde. Dazu zählen Grünspechte, Amseln, aber auch nützliche Insekten. Vogelnistkästen helfen bei der Ansiedlung, ebenso unser Wildgärtner Freude Fledermausquartier.
  • Mehrjährige Blumenwiesen, wie unser Wildgärtner Freude Insektentreff, bieten Nützlingen gute Vermehrungsmöglichkeiten.
  • Düngt den Sellerie nach dem Pflanzen mit dem organischen Azet GartenDünger.

Azet GartenDünger

  • natürliche Sofort- und Langzeitwirkung
  • fördert erhöhte Widerstandskraft
  • bringt reiche Ernte
  • unbedenklich für Mensch und Tier
  • ist geeignet für den ökologischen Landbau

Blattläuse an Sellerie (Knollen) bekämpfen

  • Ab dem Auftreten erster Blattläuse an Sellerie könnt ihr Neudosan AF Neu Blattlausfrei*,° anwenden. Dieses Spritzmittel wirkt zuverlässig gegen die Spinnmilben und Blattläuse.
  • Behandelt die Blätter unbedingt auch von unten, damit ihr alle Schädlinge mit dem Mittel erfasst.

Neudosan AF Neu Blattlausfrei

  • bekämpft wirksam Blattläuse, Weiße Fliege und Spinnmilben an Obst, Gemüse, Kräutern und Zierpflanzen
  • mit Wirkstoff, der in der Natur schnell abgebaut wird
  • keine Wartezeit bis zur Ernte
  • nicht bienengefährlich (NB 6641: Nicht bienengefährlich (B4)), geeignet für den ökologischen Landbau (Lt. Verordnung (EU) 2018/848)