AGB
I Allgemeines – Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der W. Neudorff GmbH KG und deren Kunden einschließlich Beratungsleistungen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
- Diese Bedingungen gelten nur gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (Unternehmern) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
II Angebot, Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sie stellen die Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsabschluss abzugeben.
- Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
- Die Annahme kann entweder schriftlich oder telekommunikativ (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder aber durch Auslieferung der Waren an den Käufer erklärt werden.
- Mündliche sowie telefonische Vereinbarungen, die nicht mit einem unserer Geschäftsführer oder Prokuristen getroffen werden, sind für uns nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden. Die Vollmachten unserer Mitarbeiter sind insoweit beschränkt.
III Preise und Versand
- Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Werk inkl. Verpackung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Auf Wunsch des Käufers versenden wir die Ware auch an den vom Käufer bestimmten Ort.
- Im Fall von Ziff. 3.2 gelten unsere Preise im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland frachtfrei mit einem Nettowarenwert ab € 5.000,- im Frühbezug, d.h. vom 01.12. des aktuellen Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres. Im Nachbezug erfolgt die Lieferung frachtfrei mit einem Nettowarenwert ab € 920,-. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
- Bei Unterschreitung der in Ziff. 3.3 genannten Frachtfreigrenzen werden die tatsächlich entstandenen Frachtkosten in Rechnung gestellt.
- Unsere Produkte werden nur in den in der Preisliste angegebenen Originalgebinden geliefert.
- Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach unserem Ermessen. Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe des Verpackungsgesetzes werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer übernimmt auf eigene Kosten für uns die Entsorgung der Verpackungen; es sei denn es sind systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die wir registriert haben. Normpaletten bleiben in unserem Eigentum und sind Zug um Zug zurückzugeben, oder es erfolgt eine Belastung zu Selbstkosten.
- Eine Rücksendung von Waren kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgen, andernfalls wird die Abnahme von Rücksendungen verweigert. Je nach Qualität und Zustand der Ware erfolgt eine entsprechende Gutschrift. Die Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben unberührt.
- Wir sind berechtigt, bei Vereinbarungen, die Lieferfristen von über vier Monaten nach Vertragsschluss enthalten, die Preise für die Waren entsprechend dem Folgenden anzupassen: wir werden den Preis der Produkte entsprechend erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten von uns aufgrund eines externen Faktors, auf den wir keinen Einfluss haben (wie z. B. Änderung der Zölle, Erhöhung der Materialkosten um mehr als 5 % oder anderer Herstellungskosten, Erhöhung der Energiekosten um mehr als 5 %,Wechselkursschwankungen, Währungsregulierung) und wir werden den Preis senken, wenn sich externe Kosten (wie z. B. Zölle) ändern oder wegfallen.
IV Liefer- und Leistungszeit
- Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Soweit Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen nur als voraussichtliches Lieferdatum zu verstehen und nicht verbindlich. Fixe Liefertermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
- Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
- Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
- Die Rechte des Käufers gemäß Ziffer X dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
V Höhere Gewalt
- Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Epidemie, Pandemie, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der o. g. Fälle höherer Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht bzw. nur unter unzumutbaren Bedingungen besteht.
- Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
- In den Fällen der Leistungsbefreiung aufgrund höherer Gewalt können die Parteien keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, sofern kein Verschulden der Partei vorliegt, die sich auf Höhere Gewalt beruft.
VI Beratung und gesetzliche Vorschriften
- Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund des Standes unserer Erfahrung und Kenntnisse.
- Für die Beachtung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften bei Lagerung, Weitertransport und Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.
VII Erfüllungsort
- Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ist Emmerthal oder das jeweils angegebene Versandlager.
VIII Gefahrübergang
- Wird die Kaufsache auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht – soweit nichts anderes vereinbart wurde – die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
- Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen und sich schriftlich bestätigen zu lassen.
- Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und zu Lasten des Käufers. Die auf der Abgangsstation ermittelten Mengen, Gewichts- und Stückzahlen sind maßgebend.
IX Gewährleistung
- Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anders bestimmt ist.
- Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass der Käufer seiner gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Beanstandungen sind im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften (§ 377 HGB), spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. bei verborgenen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu erheben.
- Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
- Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
- Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
- Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
- Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer X. und sind im Übrigen ausgeschlossen.
- Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würden im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer X. 2 Satz 1 und Satz 2 (i) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
X Haftung
- Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden (i) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch beziehungsweise zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
XI Zahlungsbedingungen
- Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
- Ein vereinbarter Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn alle älteren fälligen Rechnungen beglichen sind und der Käufer den offenen Rechnungsbetrag vollständig ausgleicht.
- Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszinssatz (§ 355 HGB) unberührt.
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom Käufer nur ausgeübt werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
XII Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der W. Neudorff GmbH KG bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer.
- Der Käufer darf über unsere Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
- Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mitzuteilen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
- Alle dem Käufer aus der Veräußerung oder Weiterverarbeitung entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere gesetzliche Ansprüche, die unseren Eigentumsverlust zur Folge haben, tritt der Käufer bereits bei Auftragserteilung bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit allen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften oder weiterverarbeiteten Waren zur Sicherung an uns ab. Der Käufer nimmt in diesem Falle den Kaufpreis nur als Treuhänder für uns in Empfang und verpflichtet sich, ihn sofort nach Empfang an uns abzuführen und bis dahin getrennt von seinem Vermögen als Treuhänder für uns aufzubewahren. Das gleiche gilt für Forderungen aus Versicherungsverträgen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die an uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen.
- Der Käufer ist berechtigt, Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, soweit ihr realisierbarer Wert den Wert der zu sichernden Forderung um 10 % übersteigt. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seine Verpflichtungen gegenüber der W. Neudorff GmbH KG ordnungsgemäß erfüllt. Auf Anforderung ist der Käufer verpflichtet, die Anschriften seiner Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen.
- Der Käufer ist nur nach unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt, Ansprüche aus der Weiterveräußerung an seine Abnehmer anderweitig abzutreten. Die Ansprüche der Verkäuferin aus §§ 47 und 48 InsO bleiben vorbehalten.
- Erfolgt die Zahlung durch den Käufer nicht mehr vertragsgemäß, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten und die Kaufsache herausverlangen.
- Der Käufer versichert, dass er über die vorbezeichneten, an uns abgetretenen Ansprüche noch nicht anderweitig verfügt hat.
XIII Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand unser Firmensitz in Emmerthal (Deutschland), wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechtes, insbesondere des UN-Kaufrechtes.
Emmerthal, den 10.07.2024
W. Neudorff GmbH KGW. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3 · 31860 Emmerthal Tel. +49 (0) 5155/6 24-0
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