FAQ

Alles was Sie über unsere Schulungen wissen sollten

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  • Inhalt

    Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse über die Biozid-Produktarten, deren Anwendung in erster Linie durch die breite Öffentlichkeit gestattet sind, aber dem Selbstbedienungsverbot nach §10 Abs.1 Nummer 2 ChemBiozidDV unterliegen.

  • Max. TN Zahl

    Wir begrenzen die Seminare auf 25 Personen, so dass unsere Referenten die Chance haben auf Fragen einzugehen und alle Teilnehmer per Kamera zu sehen (Voraussetzung für die Genehmigung durch die Behörden).

  • Dauer

    Für die Schulung ist eine gesetzliche Dauer von 4 x 45 Minuten zzgl. Pause von 10 Minuten vorgeschrieben.
    Wir beginnen um 8.30 Uhr. Die Auffrischung endet um ca. 11.45/ 12.00 Uhr.
    Wir bitten alle Teilnehmer sich rechtzeitig online einzuwählen, damit die Schulung pünktlich anfangen kann.

  • Kosten

    Die Kosten belaufen sich auf 109 € zzgl. MwSt. incl. Bescheinigung.
    Die Rechnung wird nach der Schulung an Ihre angegebene Rechnungsadresse (Firma) versendet. Es erfolgt keine Bezahlung vor Ort.

  • Voraussetzung für die Teilnahme

    An dieser Auffrischungsschulung Biozide dürfen nur Personen teilnehmen, die sachkundig im Sinne des §9 Pflanzenschutz sind (eine Sachkundenachweiskarte haben).

    Zusätzlich muss eine gültige Bescheinigung einer Auffrischung Pflanzenschutz vorgelegt werden.

    Um an einer online Schulung teilzunehmen müssen Sie folgende Ausstattung haben:

    • PC/Laptop/Tablet
    • Kamera und Mikro (Kamera zur Überprüfung der Anwesenheitspflicht – Vorgabe der Behörde)
    • stabile Internetverbindung 
    • Mailadresse an die der Link verschickt werden kann

    Zusätzlich ist eine schriftliche Anmeldung mit Ihren personenbezogenen Daten über unser online Anmeldeformular erforderlich. Nur dann bekommen Sie den Link für unser Seminar zugeschickt. 

    Wichtiger Hinweis: Auflage vom Gewerbeaufsichtsamt Göttingen – pro Kamerabild darf nur eine Person sitzen!

     

     

  • Können mehrere Teilnehmer über einen Account teilnehmen?

    Das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen hat eine behördliche Auflage festgesetzt, so dass pro Kamerabild nur eine Person sitzen darf.

    In einem Tagungsraum mit Leinwand können wir Ihnen vorschlagen, dass die Teilnehmer jeweils mit z.B. einem Handy ins Seminar gehen, um bildlich erkennbar zu sein, aber trotzdem alle zusammen auf eine Leinwand schauen.

     

  • Wer benötigt die Auffrischung

    Jeder der Biozide in Verkehr bringt oder berät muss alle 3 Jahre an einer amtlich anerkannten Auffrischungsschulung teilnehmen.

  • Auffrischungsschulung für Abgeber von Biozide

    Wir bieten Auffrischungsschulungen für den Abgeber von Biozide an.
     

  • Zeitraum / Zeitpunktregelung - Welche Frist gilt für mein Bundesland

    Um die Nachvollziehbarkeit dieser Regelung einfacher zu machen, haben wir auf unserer Homepage einen Rechner entwickelt, der Ihnen nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten den genauen Zeitpunkt der nächsten Auffrischung errechnet. 

  • Warum gibt es nur Online Angebote?

    Durch die Umstellung auf online Seminare sparen Sie Zeit sowie Fahrtkosten, was am Ende die Umwelt entlastet und natürlich auch eine Kostenersparnis für Ihr Unternehmen ist.

  • Welches Programm wird genutzt

    Sie brauchen keine besonderen Programme. Wir schulen per Zoom und senden Ihnen im Vorfeld einen Link, über den sich das Programm automatisch öffnet.

  • Technikcheck im Vorfeld

    Ein Technikcheck ist auf Anfrage möglich. Hierfür ist eine Anmeldung bei Frau Prothmann, Tel.: 05155-624-4120 oder Frau Drzonsgalla, Tel. 05155-624-4321 nötig.

  • Mailadresse

    Wir benutzen für die Kommunikation die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene Mailadresse. Hierüber erhalten Sie jegliche Kommunikation die das Seminar betrifft. Bitte schauen Sie regelmäßig vor der Schulung in Ihre mails. 
    Die Mailadressen werden bei uns für den Zweck der Kommunikation für die Schulung gespeichert und nach der Schulung gelöscht.

  • Bescheinigung

    Im Nachgang zur Schulung erhalten Sie per Post die Bescheinigung über die Teilnahme.
    Diese muss zusammen mit dem Sachkundeausweis aufbewahrt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden.

  • Ich habe meine Bescheinigung verloren

    Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (a.prothmann@neudorff.de) und nennen uns folgende Daten: Schulungsort, Schulungsdatum, Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum
    Anhand der Daten können wir Ihnen ggf. eine neue Bescheinigung ausdrucken.

  • Wird die online Auffrischung in allen Bundesländern anerkannt?

    Bei unseren online Auffrischungen handelt es um von der Behörde genehmigte Schulungen, so dass die Bescheinigung grundsätzlich in allen Bundesländern anerkannt wird.

  • Wann muss ich die Teilnehmergebühr bezahlen?

    Sie bekommen im Nachgang der Schulung eine Rechnung an die angegebene Adresse zugeschickt. Es erfolgt keine Bezahlung vor Ort.

  • Wann bekomme ich eine Anmeldebestätigung?

    Sobald Sie die Anmeldung online abgeschickt haben bekommen Sie an die genannten Mailadressen eine Anmeldebestätigung.
    Bitte überprüfen Sie noch einmal die gemachten Adressangaben, da diese an die Behörden übermittelt werden.

  • Wo kann ich mich abmelden?

    Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich zu machen. Bitte wenden Sie sich hier an Frau Prothmann unter a.prothmann@neudorff.de

  • Stornofristen / Stornokosten?

    Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich folgende Stornofristen und Gebühren für Abmeldungen:
    Abmeldungen bis 4 Wochen vor Seminarbeginn = kostenfrei
    Abmeldungen bis 3 Wochen vor Seminarbeginn = 25 % der Kosten
    Abmeldungen bis 2 Wochen vor Seminarbeginn = 50 % der Kosten
    bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Absage= 100 % ige Kostenübernahme