FAQ

Allgemein

  • Wann bekomme ich eine Anmeldebestätigung?

    Sobald Sie die Anmeldung online abgeschickt haben bekommen Sie an die genannte Mailadresse eine Anmeldebestätigung.
    Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre privaten Adressangaben, da diese an die Behörden übermittelt werden.
    Bitte schauen Sie ggf. auch in Ihrem Spam Ordner, da die Mails teilweise auch dort ankommen.

  • Wo kann ich mich abmelden?

    Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich zu machen. Bitte wenden Sie sich hier an Frau Prothmann unter a.prothmann@neudorff.de

  • Stornofristen / Stornokosten?

    Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich folgende Stornofristen und Gebühren für Abmeldungen:

    • Abmeldungen bis 4 Wochen vor Seminarbeginn = kostenfrei
    • Abmeldungen bis 3 Wochen vor Seminarbeginn = 25 % der Kosten
    • Abmeldungen bis 2 Wochen vor Seminarbeginn = 50 % der Kosten
    • bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Absage= 100 % ige Kostenübernahme
       
  • Wann muss ich die Teilnehmergebühr bezahlen?

    Sie bekommen im Nachgang der Schulung eine Rechnung an die angegebene Adresse zugeschickt. Es erfolgt keine Bezahlung vor Ort.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei einer falsch hinterlegten Rechnungsadresse im Anmeldeprozess bei einer neuen Ausstellung der Rechnung eine Servicegebühr in Höhe von 10€ berechnen.

  • Werden die online Auffrischungen in allen Bundesländern anerkannt?

    Bei unseren online Auffrischungen handelt es um von der Behörde genehmigte Schulungen, so dass die Bescheinigung grundsätzlich in allen Bundesländern anerkannt wird.

  • Bescheinigung

    Im Nachgang zur Schulung erhalten Sie per Post die Bescheinigung über die Teilnahme. Diese muss zusammen mit dem Sachkundeausweis aufbewahrt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden.

  • Ich habe meine Bescheinigung verloren

    Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (schulungen@neudorff.de) und nennen uns folgende Daten: Schulungsort, Schulungsdatum, Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum
    Anhand der Daten können wir Ihnen ggf. eine neue Bescheinigung ausdrucken oder an die entsprechende Behörde verweisen.

  • Mailadresse

    Wir benutzen für die Kommunikation die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene Mailadresse. Hierüber erhalten Sie jegliche Kommunikation die das Seminar betrifft. Bitte schauen Sie regelmäßig vor der Schulung in Ihre Mails.

    Die Mailadressen werden bei uns für den Zweck der Kommunikation für die Schulung gespeichert und nach der Schulung gelöscht.

  • Video- bzw. Ton-Aufzeichnungen
    • Bitte beachten Sie, dass wir für Video-, bzw. Ton-Aufzeichnungen unserer Neudorff Schulungen sowohl online (z.B. mit Programmen wie Teams, Zoom, GoTo Meeting, u.a.), als auch in Präsenz (z.B. Aufnahmen mit Kameras oder Mobiltelefonen) keine Genehmigung erteilen. Um die Persönlichkeitsrechte bei Bild- und Tonaufnahmen zu wahren, müsste zunächst das Einverständnis aller Teilnehmer (sie sind unter Umständen sichtbar und hörbar) und der für Neudorff tätigen Referenten eingeholt werden. Da die für uns tätigen Referenten Bild- und Tonaufnahmen ablehnen, muss auf die Aufzeichnung verzichtet werden. Weiterhin sind in solchen Video-Aufzeichnungen Powerpoint-Präsentationen zu sehen, für die Neudorff die Bildrechte hat. Für einige der verwendeten Bilder besteht keine Freigabe, diese an Dritte weitergeben zu dürfen. Bitte beachten Sie zudem das Urheberrecht von Neudorff zu den Inhalten der Powerpoint-Präsentationen.
    • Wir bieten nach einer Schulung ein Handout (Zusammenfassung der Schulungsinhalte) im PDF-Format zum Download an.
       

Sachkunde Schulungen

  • Wer benötigt den Sachkundenachweis für Abgeber?

    Personen, die

    • Pflanzenschutzmittel beraten und in Verkehr bringen – auch über das Internet (auch privat über ebay etc.)
    • Andere nicht sachkundige Personen (z.B. Azubis) anleiten und beaufsichtigen

    Es dürfen mit der Sachkundebescheinigung für Abgeber allerdings keine Pflanzenschutzmittel beruflich eingesetzt werden. Hierfür benötigt man die Anwendersachkunde.
     

  • Sachkunde für Abgeber von Pflanzenschutzmitteln

    Wir bieten ausschließlich Sachkunde Schulungen für den Abgeber von Pflanzenschutzmitteln an.

    Anwenderschulungen führen wir nicht durch.

  • Warum gibt es kein online Angebot?

    Bei der Prüfung handelt es sich um eine amtliche Prüfung, die von den jeweiligen Behörden präsent abgenommen wird. 

    Für eine optimale Vorbereitung ist uns der Austausch und das gemeinsame Lernen der Teilnehmer untereinander sehr wichtig. 

  • Voraussetzung für die Teilnahme

    Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Zur Prüfung muss ein Personalausweis vorgelegt werden (Gültigkeit überprüfen).

    Auszubildenden empfehlen wir erst eine Teilnahme ab dem 3. Lehrjahr, damit ausreichend Erfahrung in dem betroffenen Arbeitsbereich vorhanden ist.

  • Kosten

    Die Kosten für Schulung, Material, Vollverpflegung incl. Getränke sowie Prüfungsgebühren betragen 545,- € zzgl. MwSt.
    Inkl. 2 Übernachtungen, Frühstück und Abendessen mit Getränken bezahlen Sie 850,- € zzgl. MwSt.
    Inkl. Voranreise bezahlen Sie 955,- € zzgl. MwSt.
    Die Rechnung wird nach der Schulung an Ihre angegebene Rechnungsadresse (Firma) versendet. Es erfolgt keine Bezahlung vor Ort.

  • Verpflegung

    Bei Allergien oder Unverträglichkeiten wenden Sie Sich bitte direkt an das Hotel. Sie erhalten 6 Wochen vor Schulungsbeginn ein Anschreiben, wo wir Ihnen den Namen und die Telefonnummer des Hotels nennen. Leider können wir für keine Umsetzung garantieren, sollten Sie einen solchen Hinweis an uns schicken.

  • Dauer & Ablauf

    Beginn am 1. Tag ist um 8.30 Uhr. Wir empfehlen bei einer Anreise von mehr als 1,5 Stunden eine Voranreise zu buchen, da die Schulung erst gegen 17.00 Uhr endet und Ihre volle Konzentration fordert. 

    Am 2. Tag wird gegen 8.30 Uhr begonnen, die Schulung endet gegen 17.00 Uhr.

    Am 3. Tag beginnt die Prüfung morgens um 8.00 Uhr und endet zum Mittag. Da die Prüfungen in unterschiedlichen Bundesländern stattfinden, können wir keine genauen Zeiten nennen. Die genauen Uhrzeiten werden vor Ort besprochen und deutlich bekanntgegeben.

    Am 3. Tag wird unter amtlicher Aufsicht die Prüfung „Pflanzenschutz-Sachkunde für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln“ abgelegt.
    Die Prüfung gliedert sich in 3 Teile

    • schriftlich
    • mündlich
    • fachpraktisch (z.B. ein Verkaufsgespräch führen)
       
  • Inhalt

    Das dreitägige Seminar gliedert sich in die nachfolgend aufgeführten Bereiche, die das Grundgerüst bilden, auf dem die Berufspraxis vor Ort aufbauen kann:

    • Integrierter Pflanzenschutz
    • Direkte und indirekte Pflanzenschutzmaßnahmen
    • Biologische und chemische Pflanzenschutzmittel
    • Unkrautbekämpfung
    • Krankheiten und Schädlinge
    • Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln
    • Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
    • Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln
    • Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Verhüten schädlicher Auswirkungen
    • Aufbewahrung und Lagerung sowie Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln
    • Rechtsvorschriften
    • Kundengespräche und Vorbereitung auf die Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung
       
  • Was passiert, wenn ich durch die Prüfung falle?

    Sie haben die Möglichkeit, sich bei uns für eine Nachprüfung anzumelden. Diese muss innerhalb eines Jahres nach der 1. Prüfung am gleichen Prüfungsort stattfinden.
    Sie müssen nur die Teile wiederholen, durch die Sie durchgefallen sind.
    Bitte nehmen Sie hierzu mit uns per mail Kontakt auf a.prothmann@neudorff.de
    Bitte nennen Sie Ihr Prüfungsdatum und den Standort an dem Sie die Prüfung abgelegt haben sowie den Prüfungsteil den Sie nicht bestanden haben.

  • Wie komme ich an meine Sachkundenachweiskarte?

    Die Sachkundenachweiskarte kann nach bestandener Prüfung einfach online beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt über Ihre zuständige Pflanzenschutzbehörde. Eine Anleitung finden Sie ebenfalls auf der letzten Seite in dem Lernbuch, welches im Seminar verteilt wird.

  • Wann bekomme ich die Lernunterlagen zur eigenständigen Vorbereitung übersandt?

    Wir senden Ihnen ca. 6 Wochen vor Seminarbeginn die Lernunterlagen zur Vorbereitung zu. Diese müssen bis zur Schulung durchgearbeitet werden.
    Zusätzlich sollten Sie sich im Vorfeld schon mit Ihrem Pflanzenschutzschrank und den darin befindlichen Mitteln befassen.

Auffrischung Pflanzenschutz

  • Auffrischungsschulung für Abgeber von Pflanzenschutzmitteln

    Wir bieten Auffrischungsschulungen für den Abgeber von Pflanzenschutzmitteln an.
    Reine Auffrischungsschulungen für Anwender von Pflanzenschutzmitteln führen wir nicht durch.
     

  • Wer benötigt die Auffrischung

    Jeder der Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt oder berät muss alle 3 Jahre an einer amtlich anerkannten Auffrischungsschulung teilnehmen. Um die Nachvollziehbarkeit dieser Regelung einfacher zu machen, haben wir auf unserer Homepage einen Rechner entwickelt, der Ihnen nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten den genauen Zeitpunkt der nächsten Auffrischung errechnet.

  • Voraussetzung für die Teilnahme

    Um an einer online Schulung teilzunehmen müssen Sie folgende Ausstattung haben:

    • PC/Laptop/Tablet
    • Kamera und Mikro (Kamera zur Überprüfung der Anwesenheitspflicht – Vorgabe der Behörde)
    • stabile Internetverbindung
    • Mailadresse an die der Link verschickt werden kann

    Zusätzlich ist eine schriftliche Anmeldung mit Ihren personenbezogenen Daten über unser online Anmeldeformular erforderlich. Nur dann bekommen Sie den Link für unser Seminar zugeschickt. 

    Wichtiger Hinweis: Neue Auflage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – pro Kamerabild darf nur eine Person sitzen!

    In einem Tagungsraum mit Leinwand können wir Ihnen vorschlagen, dass die Teilnehmer jeweils mit z.B. einem Handy ins Seminar gehen, um bildlich erkennbar zu sein, aber trotzdem alle zusammen auf eine Leinwand schauen.
     

  • Welches Programm wird genutzt

    Sie brauchen keine besonderen Programme. Wir schulen per Zoom und senden Ihnen im Vorfeld einen Link, über den sich das Programm automatisch öffnet.

  • Technikcheck im Vorfeld

    Ein Technikcheck ist auf Anfrage möglich. Hierfür ist eine Anmeldung bei Frau Prothmann, Tel.: 05155-624-4120 oder Frau Drzonsgalla, Tel. 05155-624-4321 nötig.

  • Kosten

    Die Kosten belaufen sich auf 59,90 € zzgl. MwSt. zzgl. 25€ für die amtliche Bescheinigung von der LWK Niedersachsen.
    Die Rechnung wird nach der Schulung an Ihre angegebene Rechnungsadresse (Firma) versendet. 

  • Bescheinigung

    Die amtliche Bescheinigung wird direkt von der LWK Niedersachsen ausgestellt und versendet. Hierfür fallen Gebühren an, die direkt mit der Schulungsrechnung abgerechnet werden.

  • Dauer

    Für die Schulung ist eine gesetzliche Dauer von mindestens 4 Stunden zzgl. Pausen vorgeschrieben.

    Wir beginnen um 8.30 Uhr. Die Auffrischung endet um 13.00 Uhr.

    Wir bitten alle Teilnehmer sich rechtzeitig online einzuwählen, damit die Schulung pünktlich anfangen kann.

  • Max. TN Zahl

    Wir begrenzen die Seminare auf 45 Personen, so dass unsere Referenten die Chance haben auf Fragen einzugehen und alle Teilnehmer per Kamera zu sehen (Voraussetzung für die Genehmigung durch die Behörden).

  • Inhalt

    Die Schulung gliedert sich in 4 Teile, die durch kurze Pausen voneinander getrennt werden.

    • Rechtsgrundlagen
    • Integrierter Pflanzenschutz
    • Schadursachen
    • Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
       

Biozidschulung

  • Inhalt

    Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse über die Biozid-Produktarten, deren Anwendung in erster Linie durch die breite Öffentlichkeit gestattet sind, aber dem Selbstbedienungsverbot nach §10 Abs.1 Nummer 2 ChemBiozidDV unterliegen.

  • Max. TN Zahl

    Die behördlichen Vorgaben begrenzen die Seminare auf max. 25 Personen, so dass unsere Referenten die Chance haben auf Fragen einzugehen und alle Teilnehmer per Kamera zu sehen (Voraussetzung für die Genehmigung durch die Behörden).

  • Dauer

    Für die Schulung ist eine gesetzliche Dauer von 4 x 45 Minuten zzgl. Pause von 10 Minuten vorgeschrieben.

    Wir beginnen um 8.30 Uhr. Die Auffrischung endet um ca. 11.45/ 12.00 Uhr.

    Wir bitten alle Teilnehmer sich rechtzeitig online einzuwählen, damit die Schulung pünktlich anfangen kann.

  • Kosten

    Die Kosten belaufen sich auf 109 € zzgl. MwSt. inkl. Bescheinigung. Die Rechnung wird nach der Schulung an Ihre angegebene Rechnungsadresse (Firma) versendet. 

  • Voraussetzung für die Teilnahme

    An dieser Auffrischungsschulung Biozide dürfen nur Personen teilnehmen, die sachkundig im Sinne des §9 Pflanzenschutz sind (eine Sachkundenachweiskarte haben).

    Zusätzlich muss eine gültige Bescheinigung einer Auffrischung Pflanzenschutz vorhanden sein.

    Um an einer online Schulung teilzunehmen müssen Sie folgende Ausstattung haben:

    • PC/Laptop/Tablet
    • Kamera und Mikro (Kamera zur Überprüfung der Anwesenheitspflicht – Vorgabe der Behörde)
    • stabile Internetverbindung
    • Mailadresse an die der Link verschickt werden kann

    Zusätzlich ist eine schriftliche Anmeldung mit Ihren personenbezogenen Daten über unser online Anmeldeformular erforderlich. Nur dann bekommen Sie den Link für unser Seminar zugeschickt. 

    Das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen hat eine behördliche Auflage festgesetzt, so dass pro Kamerabild nur eine Person sitzen darf.

    In einem Tagungsraum mit Leinwand können wir Ihnen vorschlagen, dass die Teilnehmer jeweils mit z.B. einem Handy ins Seminar gehen, um bildlich erkennbar zu sein, aber trotzdem alle zusammen auf eine Leinwand schauen.
     

  • Wer benötigt die Auffrischung?

    Jeder der Biozide in Verkehr bringt oder berät muss alle 3 Jahre an einer amtlich anerkannten Auffrischungsschulung teilnehmen.

  • Welches Programm wird genutzt?

    Sie brauchen keine besonderen Programme. Wir schulen per Zoom und senden Ihnen im Vorfeld einen Link, über den sich das Programm automatisch öffnet.

  • Technikcheck im Vorfeld

    Ein Technikcheck ist auf Anfrage möglich. Hierfür ist eine Anmeldung bei Frau Prothmann, Tel.: 05155-624-4120 oder Frau Drzonsgalla, Tel. 05155-624-4321 nötig.