Biozidschulungen

Gerne bieten wir Ihnen entsprechende Fortbildungen nach §11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 2 ChemBiozidDV an, damit Sie die vom Selbstbedienungsverbot betroffenen Produkte weiterhin verkaufen dürfen.

Um an diesen Fortbildungen teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Sachkundenachweiskarte sowie ggf. eine aktuell gültige Fortbildungsbescheinigung. Beide Dokumente (Sachkundenachweiskarte Vorder- und Rückseite sowie aktuell gültige Fortbildungsbescheinigung) müssen bei der Anmeldung zur Schulung als pdf vorliegen.

Zusätzlich benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät (Laptop, PC, Tablet) pro Person. Hinweisen möchten wir in dem Zusammenhang auf die Kamerapflicht während des kompletten Seminares.

Die online Fortbildung wird 4 x 45 Minuten zzgl. Pause betragen und per Zoom durchgeführt. Im Nachgang bekommen Sie von uns ein Zertifikat ausgestellt, welches alle 3 Jahre erneuert werden muss (Fortbildungszeitraum richtet sich nach der bisherigen Regelung im Pflanzenschutz).

Ab Mitte des Jahres werden wir an dieser Stelle unsere Termine veröffentlichen. Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir Sie über unseren Newsletter sowie ein Rundschreiben informieren.

Ihre Neudorff Schulungsabteilung